e-Card

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Die medizinischen Leistungen in der Ordination werden über die Versicherungskarte der Sozialversicherungsträger, die sogenannte  e-card, abgerechnet. Eine gültige e-card gewährt den Kindern vollen Versicherungsschutz bei der Sozialversicherung.

Die Mitnahme der e-card ist bei jedem Arztbesuch des Kindes für Sie verpflichtend und eine gültige e-card ist die Voraussetzung für die Behandlung Ihres Kindes. Darüber hinaus ist der Einsatz der e-card bei sämtlichen administrativen Fragen und Beratungen, wie Impfberatung, Ausstellung von Überweisungen, Bestätigungen für Schule – und Kindergarten, Befundauskünften, Besprechungen des Gesundheitszustandes, Ausstellen eines Rezeptes verpflichtend.

Bei Vergessen der e-card wird eine Kaution in Höhe von 50 hinterlegt, die Sie aber bei Nachbringen der e-card umgehend zurückerhalten. Die e-card ist innerhalb von 2 Wochen nachzubringen.

Neugeborene und alle Kinder ohne gültige e-card bzw. ohne gültige Sozialversicherung

Falls das Neugeborene beim ersten Arztbesuch noch keine e-Card besitzt, ersuchen wir die Eltern eine Kaution in Höhe von 100€ zu hinterlegen bzw. einen Ersatzbelegschein des Sozialversicherungsträgers mitzubringen. Die e-card ist innerhalb von 2 Wochen bzw. bei Quartalsende spätestens bis zum 5. des ersten Monats im Folgequartal nachzubringen. Bei Versicherten der SVA, BVA, KFA und VAEB  ist die gültige e-card spätestens bis zum 5.des Folgemonats vorzulegen. Die Angabe der Versicherungsnummer ohne Vorliegen der e-card ist nicht ausreichend. Die Kaution wird nach Vorlage der gültigen „e-card“ umgehend zurückerstattet. Wurde die Frist zum Nachbringen der e-Card versäumt, wird nach Verrechnung durch die jeweilige Sozialversicherung die Kaution zurückerstattet. Im Falle einer inaktiven Sozialversicherung (e-carte funktioniert nicht) ersuchen wir Sie ebenfalls eine Kation von 80€ zu hinterlegen. Modalitäten zur Erstattung sind ident.

Im Falle einer fehlenden Versicherungsschutzes benötigt Ihr Kind akut medizinische Versorgung, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. 

Internationale Auslandsversicherungskarte

Patienten aus dem EU-Raum müssen ihre europäische Krankenversicherungskarte und einen gültigen Personalausweis vorweisen und ein entsprechendes Formular E111 ausfüllen. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, werden ärztlichen Leistungen privat in Rechnung gestellt. Bei längerem Aufenthalt in Österreich, ist dieser Vorgang einmal pro Quartal notwendig. Eine Bestätigung über die Mitversicherung des Säuglings bei der Sozialversicherung eines EU Mitgliedstaates ist nicht ausreichend.

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